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AGB des KOMM.aktiv e.V.

Allgemein
KOMM.aktiv verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Wetter) können sich Leistungsänderungen ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind.

Haftung
KOMM.aktiv garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Ein möglicher Schadensanspruch des Auftraggebers ist auf das Dreifache des vereinbarten Honorars beschränkt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmer. Materialien und Ausstattung müssen von dem Teilnehmenden vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden. KOMM.aktiv haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von KOMM.aktiv zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung von KOMM.aktiv. Der Rechnungsbetrag wird ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und des -datums überwiesen

Teilnahmevoraussetzung

Am Programm können nur Personen teilnehmen, die nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Personen, die z.B. unter Alkoholeinfluss stehen, können vom Programm ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung seitens des Auftraggebers an KOMM.aktiv entsteht dadurch nicht.

Die Sicherheit der Personen hat stets oberste Priorität.


Bereitstellen von Helfern
Kommt.Aktiv geht davon aus, dass vom Auftraggeber gestellte Helfer für den Auf- und Abbau oder die Betreuung ihre Aufgabe sorgfältig und verantwortungsvoll erfüllen. Sollten Helfer nicht anwesend sein oder die ufgabe nicht erfüllen können, behält sich KOMM.aktiv vor, die Aktionen abzubrechen oder mit einem Mehraufwand von 50, - € pro ausgefallen Helfer und Stunde zu berechnen.
Übernimmt der Auftraggeber (bzw. deren Betreuungspersonen) die Betreuung von Aktionen, so ist er für die Aktion verantwortlich.

Rücktritt durch KOMM.aktiv
Sollte der Auftrag aus nicht vorhersehbaren Gründen, die nicht von KOMM.aktiv zu vertreten sind, storniert werden, werden die Vertragskosten in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Sollten die Sicherheitsanweisungen der Trainer von KOMM.aktiv während der Veranstaltung nicht befolgt werden, ist KOMM.aktiv berechtigt, Einzelne von den Aktionen auszuschließen oder ggf. die Aktion abzubrechen. Dennoch wird die komplette vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.

Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Auftraggeber den Auftrag storniert, entstehen ihm folgende Stornierungskosten:
bis
5 Monate vor der Veranstaltung: 0 % der Kosten
3 Monate vor der Veranstaltung: 10 % der Kosten
6 Wochen vor der Veranstaltung: 40 % der Kosten
4 Wochen vor der Veranstaltung: 60 % der Kosten
darüber hinaus 100 % der Kosten

Außerdem ist KOMM.aktiv berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin für diesen Auftrag entstandenen Konzeptionskosten zu verlangen.

Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.

Nutzungsrechte
Die von KOMM.aktiv angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von KOMM.aktiv und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht -auch nicht auszugsweise- genutzt oder umgesetzt werden.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Nieheim. Der Gerichtsstand ist Brakel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam.


Stand 01.01.2010

 
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01.10.2012 | Jugendprojekt lebensWERT
KOMM.aktiv e.V. führt in Kooperation mit der Stadt Nieheim ein Projekt zur direkten Beteiligung von Jugendlichen durch, um die Stadt Nieheim für Jugendliche lebensWERTer zu gestalten. Lesen Sie hier von den Ergebnissen des Projektes.
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