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AGB der KOMM.aktiv GmbH & Co. KG

Allgemein
KOMM.aktiv GmbH & Co. KG verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Wetter) können sich Leistungsänderungen ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind.

Haftung
KOMM.aktiv GmbH & Co. KG garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Ein möglicher Schadensanspruch des Auftraggebers ist auf das Dreifache des vereinbarten Honorars beschränkt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmer. Materialien und Ausstattung müssen von dem Teilnehmenden vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden. KOMM.aktiv GmbH & Co. KG haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG. Der Rechnungsbetrag wird ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und des -datums auf das Konto:
KOMM.aktiv GmbH & Co. KG, Ktn. 50 17 546 Sparkasse Höxter, BLZ 472 515 50 eingezahlt.

Bedingungen für die Vermietung von Equipment von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG
Mit der Unterschrift werden die folgenden Bedingungen anerkannt:
Bei Verlust oder Beschädigung des Materials werden die Kosten für die Neuanschaffung bzw. jegliche Reparatur erstattet. Jeglicher Verlust oder jegliche Beschädigung wird KOMM.aktiv GmbH & Co. KG gemeldet.
Das entliehene Material wird nach der Aktion trocken und sauber an KOMM.aktiv übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird von KOMM.aktiv die Reinigung und Trocknung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Material aus Kunststoff, besonders Bergsportmaterial wird von Feuer (auch Zigaretten), Chemikalien und Säuren ferngehalten.
Bei der versäumten rechtzeitigen Rückgabe des Materials wird pro Tag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Tagesmiete berechnet.
Das Material wird nicht an dritte Personen weiter verliehen.
Für alle Folgen, die aus dem Benutzen des entliehenen Materials entstehen, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Wenn hohe Kletterwände selbständig betreut werden, erklärt hiermit der Auftraggeber, dass er die nötige Kompetenz besitzt, den Kletterbetrieb (Angurten, Sichern,...) selber zu betreuen.
Bei Abholung/Übergabe wird eine Kaution von 100,- € erhoben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückgezahlt wird.

Buchung des Abenteuer-Aktions-Anhängers
Bei Buchung des Abenteuer-Aktions-Anhängers gewährleistet der Auftraggeber, dass der Zufahrtsweg ab Bundesstraße bzw. Autobahn mindestens 3,50 m Durchfahrtshöhe hat und von einem 12m langem Gespann (Anhänger und Zugfahrzeug) bewältigt werden kann. Der Aktions-Standort muss so beschaffen sein, dass genügend Rangierabstand für das 12m lange Gespann besteht.
Am Auftragsort muss der Auftraggeber für die korrekte Einweisung zum Aktions-Standort sorgen. Dafür muss eine Person an einem vorher vereinbarten Punkt auf die Trainerin von KOMM.aktiv warten.
Die Aufbauzeit des Anhängers beträgt ca. 15 Minuten. Daher erfolgt die Anreise ca. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.

Bereitstellen von Helfern
Kommt.Aktiv geht davon aus, dass vom Auftraggeber gestellte Helfer für den Auf- und Abbau oder die Betreuung ihre Aufgabe sorgfältig und verantwortungsvoll erfüllen. Sollten Helfer nicht anwesend sein oder die Aufgabe nicht erfüllen können, behält sich KOMM.aktiv vor, die Aktionen abzubrechen oder mit einen Mehraufwand von 50, - € pro ausgefallen Helfer und Stunde zu berechnen.

Rücktritt durch die Firma KOMM.aktiv GmbH & Co. KG
Sollte der Auftrag aus nicht vorhersehbaren Gründen, die nicht von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG zu vertreten sind, storniert werden, werden die Vertragskosten in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Sollten die Sicherheitsanweisungen der Trainer von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG während der Veranstaltung nicht befolgt werden, ist KOMM.aktiv GmbH & Co. KG berechtigt, Einzelne von den Aktionen auszuschließen oder ggf. die Aktion abzubrechen. Dennoch wird die komplette vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.

 

Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Auftraggeber den Auftrag storniert, entstehen ihm folgende Stornierungskosten:
bis
5 Monate vor der Veranstaltung: 0 % der Kosten
3 Monate vor der Veranstaltung: 10 % der Kosten
6 Wochen vor der Veranstaltung: 40 % der Kosten
4 Wochen vor der Veranstaltung: 60 % der Kosten
darüber hinaus 100 % der Kosten

Außerdem ist KOMM.aktiv GmbH & Co. KG berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin für diesen Auftrag entstandenen Konzeptionskosten zu verlangen.

Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.

Werbung
KOMM.aktiv GmbH & Co. KG stellt dem Auftraggeber Werbeflächen an den Kletteranlagen zur Verfügung, die genutzt werden können, soweit eine problemlose Entfernung garantiert ist. Sollten durch das Anbringen oder Entfernen von Werbematerialien Schäden entstehen, haftet der Auftraggeber für die Instandsetzung.

Der Auftraggeber gestattet KOMM.aktiv GmbH & Co. KG die Eigenwerbung. Sollte dies nicht der Fall sein, berechnet KOMM.aktiv GmbH & Co. KG 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 200,- €, Werbeausfallkosten und Kosten für das Abdecken, Entfernen und Neuanbringen der Firmenwerbung.

Nutzungsrechte
Die von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von KOMM.aktiv GmbH & Co. KG und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht -auch nicht auszugsweise- genutzt oder umgesetzt werden.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Nieheim. Der Gerichtsstand ist Brakel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

 

 

Stand 01.03.2006

 

 
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Reflexion im Training
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26.11.2010 | Roland Florin ist "Geprüfter Business-Trainer BDVT"


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1. Publikationspreis
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