KOMM.aktiv
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Der KOMM.aktiv e.V.

Ende 2007 wurde der Verein KOMM.aktiv e.V. - Verein für handlungsorientiertes Lernen gegründet.

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist hauptsächlich in der schulischen und außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig.

Die Seiten "Training sozialer Kompentenzen" mit der grünen Farbhinterlegung stellen Angebote des KOMM.aktiv e.V. dar.

 

Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 2 Zweck des Vereins

Vereinszweck ist die Förderung der Erziehung.

1. Ziel ist es, jungen Menschen

a. Erfahrungsfelder zu bieten, in denen eine positive soziale Entwicklung gefördert wird

b. Möglichkeiten der individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu bieten

c. bei Schulklassen: das soziale Lernklima fördern

 

2. Der Vereinszweck wird erreicht, indem

a. Einrichtungen der schulischen und außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Entwicklung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten unterstützt werden

b. Lehrern und Sozialarbeitern Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel angeboten werden, abenteuerorientiertes Erfahrungslernen zu erfahren und anwenden zu lernen

c. mobile und stationäre Räume zur Entwicklung der oben genannten Ziele geschaffen werden

d. erlebnis- und bewegungsorientierten Projekten für Kinder und Jugendliche geplant und durchgeführt werden

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.

3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen.

 

Leistungen des Vereins sind nach § 4 Abs. 22 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Der Komm.Aktiv e.V. ist als gemeinnützige Einrichtung vom Finanzamt Höxter anerkannt und zur Ausstellung von steuerlich absetzbaren Spendenquittungen berechtigt.

Download Vereinssatzung KOMM.aktiv e.V. herunterladen

Vereinssatzung KOMM.aktiv e.V.

Dateityp: pdf Dateigröße: 38,0 KB

Komplette Vereinssatzung des KOMM.aktiv e.V.

 
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16.01.2012 | Ferienfreizeiten 2012 - Englisch-Camps in Geesthacht
Im Sommer 2012 bietet das Jugendherbergswerk in Kooperation mit KOMM.aktiv vier Ferienfreizeiten in englischer Sprache in der Jugendherberge Geesthacht an. Es geht hierbei nicht um Grammatik und Auswendiglernen von Vokabeln, sondern darum, in die Sprache „einzutauchen“ und sie zu leben - gemeinsam mit muttersprachlichen und deutschen Betreuern.
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08.01.2011 | Ihre Unterstützung:
Sie halten die Arbeit von KOMM.aktiv für gut und wichtig in der deutschen Bildungs- landschaft, dann unterstützen Sie uns!
Wie einfach das geht, zeigen wir Ihnen hier.

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07.08.2009 | Lehrerinnen und Lehrer erhalten rund zwei Millionen Euro mehr für Reisekosten
Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr noch einmal rund zwei Millionen Euro mehr für die Erstattung von Reisekosten. Das sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 vor, dem das Kabinett bereits zugestimmt hat. Insgesamt stehen dann in diesem Bereich rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.
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